„Hunde sind an der Leine zu führen“ – das gilt prinzipiell auch im Stadtpark, nicht aber für die Hundewiese, auf der sich die Vierbeiner gemäß des hiesigen „Landeshundegesetzes“ ((kurz LHundG NRW – kein Witz, das gibt es wirklich) austoben können.
An der Buschstraße gibt es einen kleinen Parkplatz mit einem halben Dutzend Stellplätzen eigens für die Nutzer der Hundewiese.